Mit dem Erasmus+ Programm der Europäischen Union könnt ihr gefördert werden, wenn Ihr Euch für ein Auslandssemester in einem der teilnehmenden Länder entscheidet. Voraussetzungen dafür sind die Immatrikulation an einer deutschen Hochschule und das Bestehen eines Kooperationsvertrags zwischen Eurer Heimathochschule und der Gasthochschule im EU-Ausland.
Finanzielle Förderung
Je nach Zielland erhaltet Ihr für ein Studium im Ausland monatlich zwischen 490€ und 600€. Beachtet hierbei jedoch, dass ihr diese Förderung nicht für die gesamte Zeit eures Aufenthalts bekommt. Seid ihr ein Semester (6 Monate) im Ausland, erhaltet ihr 4x den entsprechenden Förderbeitrag. Seid ihr zwei Semester (12 Monate) im Ausland erhaltet ihr die entsprechende Förderung nur 8x. Das liegt daran, dass nur der Zeitraum gefördert wird, den man tatsächlich an der Uni ist, was meistens ohne Semesterferien vier bzw. acht Monate sind. Darüber hinaus werdet Ihr von Studiengebühren an der Gasthochschule befreit und müsst meistens nur die Gebühren eurer Heimatuniversität für das Semester zahlen.
Bewerbung
Für die Bewerbung müsst Ihr Euch an das International Office Eurer Universität wenden; auf deren Homepages stehen in der Regel auch Informationen zu Partneruniversitäten zur Verfügung. Oft gibt es schon Kontakte zu Pharmaziefakultäten, die Ihr auch bei Eurer Fachschaft oder Studienkoordination erfragen könnt. Weitere Informationen findet Ihr hier und auf der Homepage des International Office Eurer Heimatuniversität.
Anerkennung
Die Anerkennung von Studienleistungen, die man im Ausland erbracht hat, ist allerdings oftmals sehr problematisch. Deshalb sollte man sich mit diesem Thema bereits vor Antritt des Auslandsaufenthaltes auseinandersetzen! Grundsätzlich erkennt das zuständige Landesprüfungsamt keine Studienleistungen an, die im Ausland erbracht wurden, da diese nicht der deutschen Approbationsordnung entsprechen. Wendet man sich jedoch an die Professor*innen der eigenen Universität, ist es manchmal möglich, sich die Leistungen (teilweise) anrechnen zu lassen. Die Professor*innen können bescheinigen, dass die im Ausland erbrachten Studienleistungen dem entsprechen, was sie in ihren eigenen Lehrveranstaltungen lehren und prüfen. Somit ist eine Anerkennung von einzelnen Praktika und Seminaren bzw. wenigstens Teilen davon grundsätzlich möglich. Dazu sollten dem*der Professor*in neben den eigenen Aufzeichnungen auf jeden Fall auch Studienordnungen und Kataloge der Lehrinhalte bzw. des Prüfungsstoffs vorgelegt werden können. Allerdings wird auch eine weitestgehende Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen kaum dazu führen, dass ein ganzes Semester angerechnet wird, sodass es durch ein Auslandssemester eigentlich immer zu einer Verlängerung des Pharmaziestudiums kommt. Die persönliche und fachliche Weiterentwicklung, die Ihr während dieses Auslandsaufenthaltes erfahrt, macht diesen „Nachteil“ aber mehr als wett.
Über Erasmus können auch Auslandspraktika gefördert werden. Mehr dazu findet ihr hier (Hyperlink Erasmus bei Auslandspraktika)
Bei Fragen könnt Ihr Euch gerne an unsere Student Exchange Officer (seo@bphd.de) wenden.