Ihr habt mehrere Möglichkeiten, selbst organisierte Auslandsaufenthalte zu finanzieren. Diese werden im Folgenden vorgestellt. 

Akademisches Auslandsamt der Heimatuniversität 

Das akademische Auslandsamt gibt Euch über die Stipendienprogramme an Eurer Universität Auskunft. Es gibt sowohl universitätsinterne Stipendien als auch Programme, die Euch zur Verfügung stehen. Im Rahmen des Programms PROMOS können mit Mitteln des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) Auslandsaufenthalte mit einer Dauer von bis zu sechs Monaten gefördert werden. Da die Stipendien nicht direkt durch den DAAD vergeben werden, müsst Ihr Euch für die Bewerbung an das International Office Eurer Uni wenden. Wenn Ihr Euren Auslandsaufenthalt innerhalb von Europa absolviert, könnt Ihr Euch bei Eurer Uni auf ein ERASMUS+-Stipendium bewerben.
 

Stipendiendatenbank des DAAD 

Auf der Homepage des DAAD könnt Ihr ebenfalls nach Stipendien suchen, die auf Euren Auslandsaufenthalt zugeschnitten sind. Für das Praktische Jahr bietet sich insbesondere folgendes Programm an: DAAD Jahresstipendien für Graduierte aller wissenschaftlicher Fächer. 

 

Otto-Bayer-Stipendium 

Besonders für das Praktische Jahr eignet sich das Stipendium der Bayer Science & Education Foundation. Dieses richtet sich gezielt an Studierende der Naturwissenschaften, die für ein Studienprojekt oder praktische Berufserfahrungen ins Ausland gehen. Nähere Informationen findet Ihr hier.
 

Auslands BAföG 

Für einen Auslandsaufenthalt kann man auch einen Antrag auf Auslands-BAföG stellen. Dies gilt grundsätzlich für ein Studium im Ausland. Allerdings gibt es finanzielle Unterstützung im Ausland auch für Studierende während ihres Pflichtpraktikums, wenn das Praktikum mindestens zwölf Wochen dauert. Es kommt also unter anderem für das Praktische Jahr infrage. Wichtig zu beachten ist, dass die höheren Förderungssätze bei einer Ausbildung im Ausland dazu führen, dass auch etliche Studierende BAföG-berichtet sind, die im Inland keine Förderung erhalten, weil das Einkommen der Eltern zu hoch ist. Mehr Informationen findet Ihr hier.

 

ADKA-Stiftung 

Wenn Ihr ein Praktikum bzw. Euer PJ im Bereich der Klinischen Pharmazie im Krankenhaus absolviert, könnt Ihr Euch auf eine Förderung durch die ADKA-Stiftung bewerben.  

 

Bildungskredit 

Darüber hinaus kann das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung in Erwägung gezogen werden. 

 

Bayerische Landesapothekerkammer 

Die Bayerische Apothekerstiftung vergibt an Pharmazeut*innen im Praktikum in Bayern Reisestipendien von bis zu 1500 Euro.  Hier könnt Ihr Euch informieren. 

Muss eine Famulatur im Ausland von einem*einer deutschen Apotheker*in betreut werden? 

Nein. Laut Approbationsordnung muss die Famulatur unter Leitung eines*einer Apotheker*in abgeleistet werden. Ein*e in Deutschland approbierte*r Apotheker*in ist also keine Voraussetzung. 

Muss das Auslands-PJ von einem*einer deutschen Apotheker*in betreut werden? 

Nein. Laut Approbationsordnung muss die Ausbildung von einem*einer Apotheker*in, der/die hauptberuflich in der Ausbildungsstätte tätig ist, geleitet werden; sofern sie an einem Universitätsinstitut abgeleistet wird, umfasst sie eine pharmazeutisch-wissenschaftliche Tätigkeit unter der Leitung eines*einer Professor*in, Hochschul- oder Privatdozierenden. Ein*e in Deutschland approbierte*r Apotheker*in ist also keine Voraussetzung. 

 

Wie lange im Voraus sollte ich mich um mein Auslands-PJ kümmern? 

Wir empfehlen, sich etwa 1 Jahr im Voraus um eine PJ-Stelle im Ausland zu bemühen – vor allem wenn der Teil des PJ außerhalb Europas absolviert werden soll. Wenn kein Visum benötigt wird, reicht in der Regel auch eine Vorlaufzeit von 6 Monaten. 

 

Kann ich mein PJ statt im November und Mai auch in einem anderen Monat beginnen (z.B. weil ich zwischen den Hälften eine Auszeit nehmen möchte)? 

Ja. Es gibt allerdings zwei Dinge zu beachten: Das 3. Staatsexamen wird üblicherweise 2x pro Jahr geprüft. Informiert Euch also am besten, wann diese Prüfungszeiträume sind, sodass Ihr nicht gerade den einen Prüfungszeitraum verpasst und ein halbes Jahr auf den nächsten warten müsst. Berücksichtigt bei der Planung auch die verpflichtende Teilnahme am praxisbegleitenden Unterricht. 

 

In welcher Reihenfolge sollte ich meine PJ-Halbjahre planen, wenn ich mein PJ wegen eines Auslandsaufenthalts um ein halbes Jahr verlängere? 

Grundsätzlich könnt Ihr die Reihenfolge der Praktikumshalbjahre frei wählen. Den folgenden Aspekt könnt Ihr allerdings bei der Planung berücksichtigen: Wir empfehlen, das Auslandspraktikum direkt ans 2. Staatsexamen anzuschließen. Das hat folgende Gründe: Erstens kommt Ihr für manche Stipendien oder Universitäten nur infrage, wenn Ihr noch immatrikuliert seid, was sich für das erste Halbjahr meist noch realisieren lässt, dann aber oft nicht mehr. Das Erasmus+-Stipendium bekommt Ihr übrigens bis maximal 12 Monate nach dem 2. Staatsexamen. Zweitens ist es sinnvoll, das Apothekenhalbjahr bei 3 Halbjahren nicht direkt am Anfang zu machen, damit das Wissen aus der Apotheke für das 3. Staatsexamen noch präsenter ist. 

Welche Voraussetzungen muss ich für eine Teilnahme am SEP erfüllen? 

Die einzige Voraussetzung ist, dass man als Pharmaziestudent*in an einer deutschen Universität eingeschrieben ist. 

Gute Englischkenntnisse sind natürlich für die Kommunikation im jeweiligen Land notwendig.  

  

Bis wann muss ich mich für das SEP bewerben? 

Die Fristen für das Winter SEP enden im Herbst, die für das Sommer SEP gegen Ende des vorherigen Jahres. 

Die genauen Deadlines lassen sich dem aktualisierten Text auf der BPhD Homepage entnehmen. 

  

Wie kann ich mich bewerben? 

Die Bewerbung erfolgt zunächst intern an Hand eines auszufüllenden Formulars. Neben Euren Daten werden u.a. auch Eure Englischkenntnisse und Eure Motivation abgefragt. Dieses Dokument ist Bewertungsgrundlage für das Auswahlverfahren, welches aufgrund der regelmäßig hohen Nachfrage stattfinden muss. Es lohnt sich demnach, etwas Mühe in die Beantwortung der Fragen zu stecken. 

Des Weiteren müsst Ihr Euch auf der IPSF Website registrieren. Habt Ihr beim internen Auswahlverfahren Erfolg, wird Eure Bewerbung für die anderen Länder freigeschaltet, die Euch dann einen Platz anbieten können.  

  

Wie läuft das Auswahlverfahren ab? 

Ein Team von LEOs bewertet anhand eines Leitfadens Eure Bewerbung. Es gibt eine maximale Punktzahl pro Kategorie, die vergeben werden darf. Dabei spielen unter anderem Eure Englischkenntnisse, Eure Motivation, Eure Flexibilität bei der Länderauswahl sowie eventuell belegte Ehrenämter eine Rolle. 

Jede*r LEO bewertet alle Bewerber*innen, sodass am Ende ein möglichst objektiver Durchschnitt genommen werden kann.  

Die Personen mit den meisten Punkten bekommen einen Platz. 

Um das Verfahren möglichst anonym zu halten, werden persönliche Angaben wie Name, Geschlecht und Orte von dem SEO vor Weitergabe an die LEOs geschwärzt.  

  

Wie viele Plätze gibt es insgesamt? 

Die Anzahl der Plätze richtet sich nach der im Jahr zuvor in Deutschland aufgenommenen Anzahl an ausländischen Studierenden. Sie variiert also von Jahr zu Jahr. In den letzten Jahren konnten wir immer zwischen 10 und 30 Studierende ins Ausland schicken. 

  

Welche Unterlagen brauche ich für meine Bewerbung? 

Für die erste Bewerbung braucht Ihr noch keine weiteren Unterlagen. Erst nach dem Auswahlverfahren, wenn Ihr einen Platz sicher habt, wird der SEO Euch um den sogenannten „waiver of liability“ bitten, den Ihr gesendet bekommt und unterschrieben zurücksenden müsst. Des Weiteren wird Euch dann empfohlen ein Motivationsschreiben und einen Lebenslauf auf Englisch mitzuschicken, sowie die Wunschländer und Wunscharbeitsbereiche zu nennen. 

Auch müssen 100 Euro auf das Konto des BPhD überwiesen werden. Die Kontodaten bekommt Ihr mit dem waiver of liability vom SEO zugeschickt. Wenn Ihr am Ende Eures Praktikums einen Erfahrungsbericht für die BPhD-Seite schreibt, bekommt Ihr 50 Euro wieder erstattet. 

Des Weiteren werden den Verfasser*innen der 10 besten Erfahrungsberichtes im Rahmen des SEP-Stipendium vom BPhD weitere 50 Euro, also der volle Betrag, erstattet. 

  

Welche Länder nehmen am SEP teil? 

Am SEP nehmen alle Länder teil, die Mitglied des IPSF sind. Eine Aufzählung und Infos zu den Ländern und deren SEPs findet Ihr auf der Seite der IPSF: 

https://www.ipsf.org/sep-countries 

Aufgrund der Coronapandemie haben leider mehrere Länder das SEP für die Jahre 2020/2021 abgesagt. Für 2022 steht noch nichts fest. 

  

Wie wahrscheinlich ist es, dass ich in mein Wunschland reisen kann? 

Die SEOs der anderen Länder suchen sich ihre Kandidaten aus allen Ländern selbst aus. Es besteht also keine Garantie, dass man in sein Wunschland reisen darf, jedoch wird versucht, alle Wünsche zu erfüllen und im Notfall geeignete Alternativen zu finden. 

  

Mit welchen Kosten muss ich rechnen? 

Neben den 100 Euro für den BPhD, die Euch – falls Ihr einen Erfahrungsbericht schreibt – allerdings teilweise oder vollständig zurück erstattet werden, hängen die Kosten, die auf einen zukommen, stark vom Land ab. Die Kosten für den Flug, die Unterkunft, die Verpflegung und eventuelle Visa trägt jede*r Bewerber*in selbst. Einen Überblick über die verschiedenen Preisklassen der Länder findet Ihr in deren Beschreibungen für ihr SEP: 

https://www.ipsf.org/sep-countries 

  

In welchen Bereichen kann ich arbeiten? 

Prinzipiell gibt es in jedem Bereich die Möglichkeit, ein Praktikum zu absolvieren. Die Länder entscheiden selbst, welche Bereiche sie anbieten können und entscheiden, welche*r Bewerber*in für welchen Bereich passt. 

Je nach Anzahl der freien Plätze und nach Vorerfahrungen wird dann entschieden, wer welchen Platz bekommen kann. 

  

Kann ich das SEP auch während meines PJ machen? 

Ja, prinzipiell ist es möglich, ein SEP in den Urlaubstagen des PJ zu machen, grundsätzlich ist das Programm aber für Studierende vor dem zweiten Staatsexamen gedacht. 

Es gilt zudem zu beachten, dass ein PJ im Ausland nicht mit dem SEP verwechselt werden darf. Die Zuständigkeit und somit die Genehmigung für ein PJ im Ausland liegt bei den zuständigen Landesprüfungsämtern.