Im Praktischen Jahr (PJ) habt Ihr zum ersten Mal im Studium die Möglichkeit, einen längeren Zeitraum (6 Monate) im Ausland zu verbringen, ohne länger studieren zu müssen. Es bieten sich in diesem Rahmen folgende Programme und Möglichkeiten an: Erasmus+, Plattform der EAHP und selbst organisiertes Praktikum.

Auch für das PJ gilt, dass man sich vor Praktikumsbeginn schriftlich durch das Landesprüfungsamt (LPA) bestätigen lassen sollte, dass ein geplanter Aufenthalt im Ausland auch wirklich als Teil des PJ angerechnet wird. Dabei können ein Schreiben oder die Unterstützung von Professor*innen helfen. Im Rahmen eines persönlichen Besuchs oder eines Anrufs beim LPA kann man direkt erfahren, welche Bescheinigungen und Bestätigungen für eine Anerkennung verlangt werden und welche sonstigen Formalitäten zu erfüllen sind.   

Zu beachten ist, dass Ihr während Eures PJ den praxisbegleitenden Unterricht (PBU) besuchen müsst. Gerade wenn Ihr außerhalb Europas unterwegs seid, rentiert es sich oft nicht, dafür nach Hause zu fliegen – zum einen während der Kosten und zum anderen, weil man die Zeit lieber zum Reisen nutzen möchte. Ihr könnt den PBU dann – in Absprache mit den jeweiligen Landesapothekerkammern – vier Wochen am Stück in Bayern oder Berlin besuchen. Eine andere Möglichkeit ist, ein drittes Praktikumshalbjahr anzuhängen, um auch noch einen weiteren pharmazeutischen Tätigkeitsbereich kennen zu lernen. 

Bei Fragen könnt Ihr Euch gerne jederzeit an den*die Student Exchange Officer wenden seo@bphd.de.