Im Praktischen Jahr (PJ) habt Ihr zum ersten Mal im Studium die Möglichkeit, einen längeren Zeitraum (6 Monate) im Ausland zu verbringen, ohne länger studieren zu müssen. Es bieten sich in diesem Rahmen folgende Programme und Möglichkeiten an: Plattform der EAHP oder Plattform der ESPA und ein selbst organisiertes Praktikum (Hyperlink zu Text selbst organisiertes Praktikum). 

Anerkennung durch das LPA 

Auch für das PJ gilt, dass man sich vor Praktikumsbeginn schriftlich durch das Landesprüfungsamt (LPA) bestätigen lassen sollte, dass ein geplanter Aufenthalt im Ausland auch wirklich als Teil des PJ angerechnet wird. Dabei können ein Schreiben oder die Unterstützung von Professor*innen helfen. Im Rahmen eines persönlichen Besuchs oder eines Anrufs beim LPA kann man direkt erfahren, welche Bescheinigungen und Bestätigungen für eine Anerkennung verlangt werden und welche sonstigen Formalitäten zu erfüllen sind. Meist wird ein vom Arbeitsgeber unterschriebenes Formular benötig, auf dem die voraussichtlichen Praktikumsinhalte aufgelistet sind. 

PBU 

Zu beachten ist, dass Ihr während Eures PJ den praxisbegleitenden Unterricht (PBU) besuchen müsst. Gerade wenn Ihr außerhalb Europas unterwegs seid, rentiert es sich oft nicht, dafür nach Hause zu fliegen – zum einen wegen der Kosten und zum anderen, weil man die Zeit lieber zum Reisen nutzen möchte. Ihr könnt den PBU  – in Absprache mit den jeweiligen Landesapothekerkammern – vier Wochen am Stück in Bayern oder Berlin besuchen. In einigen Bundesländern wird er mittlerweile auch online angeboten. Eine andere Möglichkeit ist, ein drittes Praktikumshalbjahr anzuhängen, um auch noch einen weiteren pharmazeutischen Tätigkeitsbereich kennen zu lernen. Dann kann man sich die beiden in Deutschland absolvierten Halbjahre regulär anerkennen lassen und muss sich beim Auslandsaufenthalt weniger Gedanken machen. 

Betreuung im Ausland 

Laut Approbationsordnung muss die Ausbildung von einem*einer Apotheker*in, der*die hauptberuflich in der Ausbildungsstätte tätig ist, geleitet werden. Wenn sie an einem Universitätsinstitut abgeleistet wird, umfasst sie eine pharmazeutisch-wissenschaftliche Tätigkeit unter der Leitung eines*einer Professor*in, Hochschul- oder Privatdozierenden. Ein*e in Deutschland approbierte*r Apotheker*in ist keine Voraussetzung. 

Dauer der Vorbereitung  

Wir empfehlen, sich etwa 1-1,5 Jahre im Voraus um eine PJ-Stelle im Ausland zu bemühen – vor allem wenn der Teil des PJ außerhalb Europas absolviert werden soll. Wenn kein Visum benötigt wird, reicht in der Regel auch eine Vorlaufzeit von 6 Monaten. 

Beginn des PJ-Halbjahres im Ausland 

Es ist generell möglich das PJ statt im November oder Mai auch in einem anderen Monat zu beginnen. Es gibt allerdings zwei Dinge zu beachten: Das 3. Staatsexamen wird üblicherweise 2x pro Jahr geprüft. Informiert Euch also am besten, wann diese Prüfungszeiträume sind, sodass Ihr nicht gerade den einen Prüfungszeitraum verpasst und ein halbes Jahr auf den nächsten warten müsst. Wichtig ist es auch bei der Planung die verpflichtende Teilnahme am praxisbegleitenden Unterricht zu berücksichtigen. 

Reihenfolge bei 3 Halbjahren 

Grundsätzlich könnt Ihr die Reihenfolge der Praktikumshalbjahre frei wählen. Den folgenden Aspekt könnt Ihr allerdings bei der Planung berücksichtigen: Zu empfehlen ist es, das Auslandspraktikum direkt ans 2. Staatsexamen anzuschließen. Das hat folgende Gründe: Erstens kommt Ihr für manche Stipendien oder Universitäten nur infrage, wenn Ihr noch immatrikuliert seid, was sich für das erste Halbjahr meist noch realisieren lässt, dann aber oft nicht mehr. Das Erasmus+-Stipendium bekommt Ihr übrigens bis maximal 12 Monate nach dem 2. Staatsexamen. Zweitens ist es sinnvoll, das Apothekenhalbjahr bei 3 Halbjahren nicht direkt am Anfang zu machen, damit das Wissen aus der Apotheke für das 3. Staatsexamen noch präsenter ist. 

Andererseits müsst ihr bei manchen Ländern (wie z. B. den USA) beachten, dass für die Beantragung des Visums das 2. Staatsexamenszeugnis notwendig ist. Deswegen kann es hier sehr knapp werden, wenn man das Auslandshalbjahr zu Beginn machen möchte. 

Bei Fragen könnt Ihr Euch gerne jederzeit an unsere Student Exchange Officer (seo@bphd.de) wenden.